1. Nutzungszweck / Belegungszahl / Preise
Das Ferienmietobjekt wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen vereinbarten Personenzahl belegt werden. Die Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises ist binnen 7 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig, die Restzahlung bis spätestens 14 Tage vor Anreise zzgl. einer Kaution in Höhe von 150 €.
Wir sind berechtigt, unsere Preise zu erhöhen, sofern zwischen dem Tag der Buchungsbestätigung und dem ersten Tag der vereinbarten Mietzeit mehr als vier Monate liegen. Es gelten die Preise unserer zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste. Sollte der hier für das vom Mieter gemietete Objekt geltende Mietpreis niedriger als der vereinbarte Mietpreis sein, kann der Mieter eine entsprechende Ermäßigung des vereinbarten Mietpreises verlangen. Der Mietpreis gilt immer für zwei Erwachsene und zwei Kinder.
2. Onlinebuchungen
Der Mindestaufenthalt bei einer Online-Buchung beträgt 7 Nächte in der Hauptsaison, 5 Nächte in der Nebensaison und im Winter 2 Nächte ausserhalb der Ferien. Bitte halten Sie bei Ihrer Reiseplanung an Anschlusszeiten fest (entweder am Beginn oder am Ende Ihres geplanten Aufenthaltes), sofern nicht ein Zeitraum von mindestens 5 Nächten zwischen der Vorbuchung und der von Ihnen gewünschten Buchung liegt. Sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir uns die Möglichkeit vor, die Buchung zu stornieren.
3. Haftung des Vermieters
a) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
b) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die elementare Tauglichkeit (wie z.B. Fehlen von Strom, Wasser, Heizung) aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Jeder Mangel muss sofort nach Auffallen dem Vermieter mitgeteilt werden. Für die Zeit, während die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessene herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Darüber hinaus ist der Mieter nicht berechtigt, Schadenersatz wegen der vorbeschriebenen Mängel zu verlangen.
c) Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haften wir, auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach gesetzlichen Vorschriften, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben.
4. Rücktritt des Mieters vor Reisebeginn und Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
a) Der Reiserücktritt muss immer schriftlich erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Rücktritt bzw. Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen, und zwar wie folgt:
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 90 %
Es bleibt den Parteien unbenommen, im Einzelfall höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen.
b) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn ein wichtiger Grund in der Person des Ersatzmieters vorliegt. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag insbesondere auch den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5. Empfehlung einer Reiserücktrittsversicherung
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter vom Mieter Ersatz verlangen.
7. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages, infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
8. Pflichten des Mieters
a) Der Mieter ist verpflichtet, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist für Schäden haftbar, die durch ihn oder seine Begleitpersonen oder Besucher verursacht worden sind. Der Mieter haftet auch für Schäden, die von Kindern verursacht worden sind, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die im Mietvertrag aufgeführten Personen haften als Gesamtschuldner.
b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder den von diesem benannten Personen anzuzeigen. Für die durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Schäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
c) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuelle entstehende Störungen gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. vom Vermieter benannte Personen über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistung, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung zu.
d) Am Anreisetag kann die Wohneinheit ab 16.00 Uhr in Anspruch genommen werden. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 9:30 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter insbesondere folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Besenreines Ausfegen sowie Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. Einen erhöhten Reinigungsaufwand kann der Vermieter in Rechnung stellen bzw. wird im Bedarfsfall von der vorab geleisteten Kaution abgezogen.
9. Internetnutzung
a) Das Internet kann mit einem vom Mieter mitgebrachten internetfähigem Gerät genutzt werden. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei der Anreise. Die Internetnutzung geschieht auf eigene Gefahr, insbesondere haftet der Vermieter nicht für etwaige Gerätebeschädigungen des Mieters z.B. durch einen Virenbefall/Trojaner.
b) Der Mieter hat bei der Nutzung des Netzzugangs die Rechtsordnung, insbesondere Vorgaben des Strafrechts und des Jugendschutzes zu beachten.
10. Tierhaltung
Tierhaltung ist nur in bestimmten Objekten der Ostsee Vermittlung und nur nach Absprache gestattet. Auf dem Ferienhof Bendfeldt ist das Mitbringen von Haustieren untersagt.
11. Grillen
Ausschließlich an den ausgeschriebenen Grillplätzen ist das Grillen dem Mieter gestattet.
12. Rauchverbot
Das Rauchen ist in den Mietobjekten nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbots ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter Euro 500,00 für eine Komplettreinigung zu bezahlen.
13. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel selbst.
14. Hausordnung
Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende
Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren und das Hören lauter Musik ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Im Übrigen gilt die im Objekt ausgelegte Hausordnung.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Oldenburg in Holstein. Es gilt deutsches Recht.
Stand 04/2021